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Impressum

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Angaben nach § 5 des Telemediengesetzes (TMG),
Allgemeine Informationspflichten

PROJECT Investment Gruppe

Diensteanbieterin

PROJECT Investment AG

Die PROJECT Investment AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts.

Vorstand: Ralf Cont, Dr. Alexander Hanisch
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Simon Piepereit
Sitz Bamberg: Kirschäckerstraße 25, 96052 Bamberg

Tel. 0951.91 790 0 
Fax  0951.91 790 222

info@project-investment.de
www.project-investment.de

Handelsregister: Amtsgericht Bamberg HRB 8548 
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 177910787

Hinweis:
Kaufangebote von Grundstücken oder Bestandsobjekten, Einladungen zu Messen und bauspezifische Themen senden Sie bitte direkt an folgende E-Mail-Adresse: info@project-immobilien.com. Bewerbungen für Bauleistungen nimmt die PROJECT Immobilien Gruppe unter ausschreibungen@project-immobilien.com entgegen.

Die PROJECT Investment AG ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§ 20, 22 KAGB.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Fachaufsicht
Marie-Curie-Straße 24–28, 60439 Frankfurt am Main, 
Tel.  0228.410 80

Berufsrechtliche Regelungen: Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)

Für die PROJECT Investment AG besteht über die Manager Assecuranz Compagnie GmbH, München, ein Berufshaftpflichtversicherungsvertrag mit den bevollmächtigenden Versicherern Lloyd‘s Insurance Company S.A. Brüssel, CNA Insurance Company (Europe) S.A. Luxembourg und ArgoGlobal SE Malta (Versicherungsgeber).

Gemäß dieses Vertrages besteht für die PROJECT Investment AG, um potentielle Berufshaftungsrisiken aus ihrer Geschäftstätigkeit als Verwaltungsgesellschaft der jeweiligen Investmentgesellschaft abzudecken, ein Berufshaftpflichtversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von jeweils 10.000.000 EUR. Gemäß Bestätigung des Versicherungsgebers soll der Vertrag den Anforderungen des § 25 Absatz 6 und 8 KAGB qualitativ entsprechen.

Die Deckung verlängert sich, wenn sie nicht drei Monate vorher gekündigt wird, zum Ablauf jeweils um ein Jahr. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wird über Beginn und Beendigung des Versicherungsvertrages sowie Umstände, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz beeinträchtigen, unverzüglich durch den Versicherungsgeber in Kenntnis gesetzt.