Diese Zusammenfassung der Anlegerrechte dient nicht als alleinige Grundlage einer Investitionsentscheidung in eine Fondsgesellschaft. Eine ausführliche und vollständige Darstellung der Fondsgesellschaft und der mit einer Investition in die Fondsgesellschaft verbundenen Chancen und Risiken ist ausschließlich dem jeweiligen Verkaufsprospekt sowie den wesentlichen Anlegerinformationen zu entnehmen.
Anleger sollten daher die Entscheidung, Anteile an einem Investmentfonds zu erwerben, erst nach Erhalt und Prüfung des gesamten Verkaufsprospektes, der wesentlichen Anlegereinformationen sowie nach Anlageberatung treffen.
Neben der Erstellung und Bereitstellung gesetzlich geforderter Dokumente veröffentlicht PROJECT Investment außerdem Mitteilungen, welche einzig Vertriebs- und Marketingzwecken dienen. Diese Dokumente sind weder vertraglich bindend, noch sind sie ausreichend, um eine fundierte Investitionsentscheidung zu treffen.
Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wird die PROJECT Investment AG durch die Bundesanstalt der Finanzaufsicht (BaFin) beaufsichtigt.
Der Anlegerschutz spielt im Kapitalmarkt eine sehr wichtige Rolle. Fehlverhalten, insbesondere bei Falschangaben oder Irreführung durch etwaige veröffentlichte Informationen, oder durch die fehlende Veröffentlichung relevanter Informationen, können zu Schadensersatzansprüchen des Anlegers führen. Ihnen als Anleger stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um Ihre Ansprüche als Anleger geltend zu machen.
Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, die Ihnen als Anleger neben der klassischen zivilrechtlichen Klage vor den ordentlichen Gerichten zur Verfügung stehen.
Zudem können sich Verbraucher bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande gekommen sind, auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr).
Als Kontaktadresse der PROJECT Investment AG kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: info@project-investment.de.
Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle oder stellt den Kontakt zum Unternehmen her.
Neben den genannten Möglichkeiten der individuellen Streitbeilegung haben Sie unter gewissen Voraussetzungen auch die Möglichkeit der kollektiven Rechtsdurchsetzung.
In Deutschland gibt es folgende Instrumente der kollektiven Rechtsdurchsetzung: